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25.06.10

Wechsel in der Geschäftsführung des LBME NRW

Der leitende Eichdirektor und Chef des Landesbetrieb Mess- und Eichwesen (LBME) NRW in Köln, Dr. Eberhard Petit, verabschiedete heute seinen ständigen Vertreter und langjährigen Leiter des Geschäftsbereichs „Messgeräte im Handel und Verkehr“, Herrn Eichdirektor Arnold Beumker.

Beumker hat sich bundesweite Anerkennung bei der Aufdeckung und Verfolgung von Manipulationen an Messanlagen auf Straßentankwagen erworben.

„In allen volkswirtschaftlich bedeutsamen Bereichen sind wir auf korrekte Messergebnisse angewiesen. Die zehn Eichämter in Nordrhein-Westfalen sind als Betriebsstellen des LBME NRW für den Verbraucher ein Garant für die Richtigkeit von Messungen. Sie sorgen aktiv für das notwendige Vertrauen, das jeder Verbraucher, jede Behörde und jede Firma in die Zuverlässigkeit und Unparteilichkeit von Messungen haben muss“, so der Eichdirektor weiter.

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27.04.10

Der 20. Mai ist der Weltmetrologietag

Am 20. Mai 1875 unterzeichneten 17 Staatsvertreter aus der ganzen Welt in Paris die so genannte Meterkonvention und verpflichteten sich damit, Maße und Gewicht international zu vereinheitlichen und die dafür nötigen Organisationsformen zu schaffen. Inzwischen haben über 50 Staaten die Meterkonvention ratifiziert. Im Oktober 1999 kürte die internationale Generalkonferenz für Maß und Gewicht CGPM den 20. Mai zum seither alljährlich gefeierten "Weltmetrologietag".

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06.04.10

Weiter hohe Beanstandungsquoten bei Fertigpackungen

Das rechtswidrige Mitverwiegen der Verpackungen (Tara) an der Obst-, Gemüse-, Fleisch- und Käsetheke wird regelmäßig festgestellt. Nur kontinuierliche Kontrollen in Verbindung mit gebührenpflichtigen Verwarnungen durch die Eichverwaltung tragen dazu bei, den illegalen Praktiken in den Supermärkten und Handelsketten entgegen zuwirken.

Im Jahre 2009 wurden in 142 Fällen von den Eichbediensteten des LBME Verwarn- und Bußgelder in Höhe von ca. 30.500 € aufgrund von sogenannten „Brutto für Netto“ – Verstößen verhängt.

Die immer wieder von den Medien und den Verbraucherschutzverbänden gerügte täuschende Gestaltung von Fertigpackungen hat ihren Ursprung in einer Rechtslücke des Fertigpackungsrechts. Die schrittweise Reduzierung des Inhalts unter Beibehaltung der Verpackungsgröße und des Preises in kurzen Abständen gehört mittlerweile zum Standardrepertoire der Unternehmensberatung.

Dringend notwendig wäre die Rechtsangleichung des alten bzw. neuen Eichrechts an die EU-Etikettierungsrichtlinie 2000/13/EG vom 20.3.2000, um die Täuschung der Verbraucher durch Änderung der Aufmachung zu unterbinden und den Eichämtern eine Rechtsgrundlage der Ahndung versteckter Preiserhöhungen an die Hand zu geben. Die Übernahme des Rechtsbegriffs „Aufmachung“ im gesetzlich formulierten Täuschungsverbot der Verbraucher würde wirksam verhindern, dass Hersteller in sehr kurzen Abständen Packungsinhalte bei gleichem Preis reduzieren.

Die Überwachungsergebnisse des LBME NRW der Jahre 2001-2009 im Bereich Fertigpackungen finden Sie hier (PDF öffnet in neuem Fenster).

Eine Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier (externer Link öffnet in neuem Fenster).

Den Beitrag „Ist Füllmengenkontrolle bei Fertigpackungen in der derzeitigen Form noch zeitgemäß?“ von Prof. Dr. Baumgarten finden Sie hier (PDF öffnet in neuem Fenster).

Ein  Bericht zum Thema  „Füllmengen“  finden Sie hier (externer Link öffnet in neuem Fenster) „Füllmengen: Wie viel Schwund ist erlaubt?“.

Ein Pressebericht zu diesem Thema „Mehr Verpackung als Inhalt?“ aus dem Test-Magazin EMPORIO Heft 08/2008 finden Sie hier (PDF öffnet in neuem Fenster).

Die bundesweiten Ergebnisse sind unter www.agme.de unter „Kommentierte Bundesübersicht über Füllmengenkontrollen von Fertigpackungen für den Zeitraum 01.01.2008 - 31.12.2008“ einzusehen.

Weitere Informationen über „Fertigpackungen“ finden Sie hier (externer Link öffnet in neuem Fenster).

Fotos sind unter Angabe der Quelle zur freien Verwendung als Download eingestellt.

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29.03.10

Falscher Goldschmuck

Betrügereien im Internet und auf den Autobahnen

Der Wert von Gold ist ganz einfach zu berechnen – tagesaktuell. Dennoch finden Falschgold-Betrüger immer wieder Opfer. Zwar sollte eine eingestempelte Ziffer eindeutige Auskunft über den Gehalt an Feingold in einem Schmuckstück geben. Aber Stempel können auch gefälscht werden. Immer wieder fallen Käufer auf Angebote im Internet von Betrügern herein, die scheinbar hochkarätigen Schmuck für viel Geld verkaufen, der sich dann als wertlos entpuppt. SAT.1 PLANETOPIA zeigt, worauf Sie beim Goldkauf im Internet unbedingt achten sollten.  Hier können Sie sich den Beitrag ansehen >  PLANETOPIA

Außerdem: Gefälschter Goldschmuck ist in den letzten Wochen wieder in Nordrhein-Westfalen sichergestellt worden auf den Autobahnen bzw. auf Autobahnparkplätzen. Und das ist die Masche: Betrüger simulieren Pannen und bitten hilfsbereite Menschen um Geld, indem die ihnen Goldschmuck zum Kauf anbieten..

Fotos sind unter Angabe der Quelle zur freien Verwendung als Download eingestellt.
Und einen Bericht zur ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ finden Sie hier (PDF öffnet in neuem Fenster).

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23.09.08

Fehlerhafte Elektrizitätszähler – Entwarnung   

Aus den mehreren hundert Verbraucheranfragen bzw. - beschwerden beim LBME NRW wurden 25 Stromkunden ausgewählt, deren Energieverbrauch unplausibel hoch erschien. Die in den Haushalten eingebauten Elektrizitätszähler wurden vor Ort mit einem tragbaren Zählerprüfsystem im eingebauten Zustand überprüft. Nur bei einem Zähler wurden nennenswerte Messabweichungen festgestellt. Bei allen anderen Zählern lagen die Messabweichungen weit innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenzen.

Die Ergebnisse der Überprüfungen der 30 ausgebauten Elektrizitätszähler und der 25 Stück vor Ort überprüften Zähler bestätigen die bisherigen positiven Erfahrungen des LBME NRW mit mechanischen Elektrizitätszählern.

Wechselstromzähler mit Induktionsmesswerk sind sehr langlebige und messstabile Messgeräte, die die gesetzlich zulässigen Messabweichungen auch nach Jahrzehnten noch einhalten und bezogen auf die vielen Millionen verwendeten Elektrizitätszähler nur in Ausnahmefällen den Energieverbrauch nicht richtig erfassen. Mehr… (PDF öffnet in neuem Fenster)

Fotos sind unter Angabe der Quelle zur freien Verwendung als Download eingestellt.

Weitere Informationen über „Stromzähler“ finden Sie hier, und einen TV-Mitschnitt der JBK Sendung vom 09.10.2008 (17 Min.) finden Sie hier.

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11.07.08

Fehlerhafte Elektrizitätszähler  

„Jede zweite Stromrechnung sei falsch…“ – diese TV-Meldung sorgt für Aufregung.

In zwei Fernsehberichten werden Elektrizitätszähler gezeigt, die die verbrauchte elektrische Energie zum Nachteil der Verbraucher falsch erfassen. Es wird ferner behauptet, dass dies keine Einzelfälle sind und vermutlich 50 % der Elektrizitätszähler, vor allem ältere Zähler, davon betroffen sind. Mehr… (PDF öffnet in neuem Fenster)

„Sieben Erste-Hilferegeln bei Zählersorgen“ finden Sie hier und das Infoblatt „Vertrauenswürdige Stromzähler“ Informationen aus der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt PTB vom 16. und 22. Juli 2008 finden Sie hier.

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zus. Infos
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20.06.08

Widerruf

Am 12.12.2007 hatten 70 Beamte vom Zollfahndungsamt Essen, Steuerfahndung und Eichamt Düsseldorf das Betriebsgelände eines Mineralölhändlers in Grevenbroich durchsucht. Sechs Tankwagen wurden beschlagnahmt und zur weiteren Untersuchung ins Eichamt Düsseldorf gebracht.

Am 24. Januar 2008 hatte der LBME zu den Untersuchungsergebnissen eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Diese Pressemitteilung wurde beanstandet und der LBME wurde vom OVG für NRW aufgefordert, sie zu widerrufen. Den Beschluss des OVG finden Sie hier (PDF öffnet sich in neuem Fenster). Dem kommen wir nach und widerrufen hiermit die strittigen Passagen der Pressemitteilung vom 24.01.2008. Die gesamte Pressemitteilung wurde zurückgezogen und wird nicht weiter verbreitet. Die Klärung der Tatsachen bleibt einem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Widerruf
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Beschl. OVG
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