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Verbraucherschutz

Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (ehemals Eichverwaltung NRW) mit insgesamt 10 Betriebsstellen und rund 300 Mitarbeitern hat im Sinne des Verbraucherschutzes die traditionelle Aufgabe, den Bürger vor den vielfältigen Auswirkungen falscher Messergebnisse zu schützen. Denn: Viele Geräte können aus ganz unterschiedlichen Gründen falsche Werte anzeigen. Deshalb ist regelmäßig ein Geräte-Check, im Fachdeutsch Nacheichung genannt, notwendig.
Doch auch im Umweltschutz sind die Eichämter für Sie tätig. So müssen z. B. zur richtigen Beurteilung der Umweltbelastung durch Abgase des Straßenverkehrs die Abgasmessgeräte zur Ermittlung des Schadstoffgehaltes ständig überprüft und turnusmäßig nachgeeicht werden.
Durch die Messgeräteeichung sowie die vom Gesetzgeber vorgesehenen Überwachungen und Kontrollen an geeichten Messgeräten schaffen die Eichämter ein Vertrauensklima zwischen Verbraucher und Handel. So kann sich der Verbraucher bei richtiger Verwendung geeichter Messgeräte darauf verlassen, dass er nicht übervorteilt wird.

Wo und wie wird für den Verbraucher gemessen und geeicht:

Einkauf
Fertigpackungen
Haushalt
Straßenverkehr
Umwelt- und Arbeitsschutz
Verbraucher- und Fach-Infos
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
(externer Link öffnet in neuem Fenster)

Einkauf

Wenn der Kunde eine Ware kauft und bezahlt, die zuvor gewogen oder gemessen wurde, ist das vom Verkäufer verwendete Messgerät eichpflichtig.
Als eines der ältesten und zugleich weitverbreitetsten Messgeräte hat die Waage im Handel auch heute noch große Bedeutung. Ob mit Gewichtstücken auf dem Wochenmarkt oder als preisrechnende elektronische Selbstbedienungswaage im Supermarkt - alle Wägesysteme werden von den Eichämtern regelmäßig auf Richtigkeit kontrolliert.

Fertigpackungen

Es werden praktisch alle vorverpackten Waren kontrolliert – beim Hersteller oder auch im Handel. Dabei wird anhand von Stichproben geprüft, ob die Füllmenge in Gramm, Liter oder als Stückzahl deutlich angegeben ist, ob eine täuschende Befüllung oder Gestaltung vorliegt (Mogelpackung) und ob die angegebene Füllmenge im Mittel eingehalten ist. Abweichungen innerhalb der gesetzlichen Fehlergrenzen bei der einzelnen Packung sind zulässig.

Haushalt

Ob Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- oder Wasserverbrauch, gemessen wird im Haushalt rund um die Uhr. Damit richtig gemessen wird und sich die Bemühungen um Energieeinsparung auch in der Verbrauchsabrechnung niederschlagen, übernehmen unabhängige staatlich anerkannte Prüfstellen, die von der Eichbehörde überwacht werden, die regelmäßige Prüfung der Messgeräte. Beim Kauf von Heizöl wird die gelieferte Menge mit einer geeichten Messanlage im Tankwagen bestimmt. Um den Kunden im Sommer wie Winter dieselben Abrechnungsbedingungen zu gewähren, wird auch die Volumenvergrößerung bei höheren Temperaturen durch Umrechnung auf eine einheitliche Bezugstemperatur berücksichtigt. Die gesamte Anlage wird von der Eichbehörde regelmäßig überprüft und nachgeeicht.

Straßenverkehr

Die von amtlichen Stellen, z.B. von der Polizei, betriebenen Messanlagen für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen sowie zur Rotlichtüberwachung bei Lichtsignalanlagen (Ampeln) unterliegen strengen eichamtlichen Kontrollen. So können folgenschwere Übertretungen richtig bestimmt werden und nachweislich nur den tatsächlichen Verursacher treffen. Das betrifft ebenso die von der Polizei eingesetzten beweissicheren Geräte, die den Alkohol im Atem messen. Ebenso strengen Kontrollen durch die Eichbehörden unterliegen die Liter- und Preisangaben an den Zapfsäulen von Tankstellen. Bei Überschreiten der vorgegebenen Toleranzen müssen die Zapfsäulen instandgesetzt werden. Fahrten im Mietwagen oder Taxi sind teuer. Damit der Preis stimmt, begleitet den Fahrgast auch hier ein geeichtes Messinstrument.

Umwelt- und Arbeitsschutz

Umwelt- und Arbeitsschutz bedeutet auch, dass der Mensch vor negativen Folgen moderner Entwicklungen geschützt werden muss. Lärm von Verkehr und Maschinen, Abgase von Autos und Strahlung von Röntgenstrahlern und radioaktiven Stoffen sind dafür typische Beispiele. Die Messgeräte für die Abgasuntersuchung bei Kraftfahrzeugen sowohl mit Benzin- als auch mit Dieselmotoren müssen geeicht sein. Schallpegelmessgeräte und Strahlenschutzmessgeräte benötigen aufwendige Prüfeinrichtungen für ihre Eichung.

3 Besucher zurzeit online - Mo 06 Sep 2010 01:27:29 CEST